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Existenzgründung

Gewerbeschein

Wenn Du dieses Business angehen möchtest, brauchst Du einen Gewerbeschein. Das ist nix Wildes und kann beim Gewerbeamt Deiner Stadt beantragt werden. Dabei fallen geringfügige Kosten von einmalig ca. 20-25 EUR an, je nach Stadt bzw. Gemeinde. Überlege Dir dabei eine konkrete Tätigkeit, die Du auf dem Gewerbeschein angibst. Z. B. „Vertrieb von Wellness- und Pflegeprodukten“. Im Merkblatt Gewerbeanmeldung, Existenzgründung und Formalitäten findest Du hilfreiche und wichtige Informationen zu folgenden Punkten:

  • Gewerbeanmeldung
  • Meldung beim Finanzamt
  • Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer

Fördermöglichkeiten

Wer den Sprung in die vollständige Selbständigkeit wagen möchte, dem bieten sich verschiedene Fördermöglichkeiten. Bitte schaut Euch folgende an, in denen Ihr erstes Startkapital beantragen könnt:

www.existenzgruender.de
www.foerderdatenbank.de
www.kfw.de
www.mikrofinanz.net


Soziale Absicherung

Fast alle finden den Einstieg in den Direktvertrieb als nebenberufliche Tätigkeit. Schließlich stellt sich der berufliche Erfolg mit einem guten finanziellen Einkommen nicht von heute auf morgen ein. Wer sich dennoch für die ganzheitliche Selbständigkeit entscheidet, der beachte folgende Punkte bzgl. seiner sozialen Absicherung:

  • Als Selbständige(r) können Sie entweder eine private Altersvorsorge abschließen oder der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten. Abweichend davon gibt es eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für so genannte "arbeitnehmerähnliche Selbständige", die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen einzigen Auftraggeber tätig sind und keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Als Selbständige(r) können Sie eine private Krankenversicherung abschließen oder sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Irgendeine Krankenversicherung müssen sie jedoch haben.
  • Eine Pflegeversicherung müssen Sie dort abschließen, wo sie auch krankenversichert sind
  • Es besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Nach der Existenzgründung können Sie sich dort aber unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig weiterversichern.

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